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FAQ - Alles Wichtige zur Behandlung, Rezept & Ablauf

Ihre Frage ist nicht dabei?
Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

So erreichen Sie uns

Muss ich etwas mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Chipkarte – Krankenkassenkarte
  • Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
  • relevante Dokumente, wie z.B. Befunde, OP-Berichte, Röntgen-oder MRT-Befunde
  • zu jeder Behandlung ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken

Welche Kleidung sollte ich während der Physiotherapie tragen?

Wählen Sie am besten bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können und wohlfühlen. Rechnen Sie damit, dass die zu behandelnde Körperregion freigemacht werden sollte.

Es eignen sich daher zum Beispiel kurze Hosen für eine Kniebehandlung, oder ein Trägershirt bei Schulterproblemen.

Was erwartet mich beim ersten Therapiebesuch?

Zuerst widmen wir uns Ihrer Krankengeschichte sowie dem Erfassen der ärztlichen Verordnung mit der Diagnose. Das bedeutet, dass wir Sie zu Ihren Beschwerden, Ihrer Familiensituation, zu Ihrem Freizeitverhalten und Ihrem Beruf befragen.

Auf diese Weise bekommen wir auch einen Eindruck davon, wie die Beschwerden Ihren Alltag beeinflussen und was Sie sich erhoffen.

Bei Ihrem ersten Therapiebesuch kümmern wir uns auch um die Analyse des Problembereichs, führen erste Tests und Behandlungen durch.

Wie oft sollte ich zur Physiotherapie kommen?

Das hängt von der ärztlichen Verordnung ab – meist 1–3 Mal pro Woche.

Die Frequenz kann im Verlauf angepasst werden.

Muss ich auch zu Hause Übungen machen?

In der Regel ja – gezielte Übungen für zu Hause fördern den Therapieerfolg – so können Sie aktiv mitwirken.

Kann Physiotherapie schmerzhaft sein?

Manche Techniken können kurzfristig Beschwerden oder leichten Muskelkater verursachen. Ihre Rückmeldung ist dabei wichtig.

Wer darf Physiotherapie verordnen?

Alle Ärzt:innen – z. B. Hausärzt:innen, Orthopäd:innen, Gynäkolog:innen, Zahnärzt:innen oder auch Neurolog:innen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca. 20 – 25 Minuten.

Wie viel Zeit Sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Verordnung für Physiotherapie – Was muss ich zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % des Rezeptwerts plus 10 € Rezeptgebühr. Privatpreise teilen wir Ihnen vorab transparent mit.

Wie kann ich die Rezeptgebühr bezahlen?

Vor Ort mit Bargeld oder EC-/Kreditkarte oder per Überweisung.

Behandeln Sie auch privat Versicherte und Selbstzahler*innen?
Ja – Sie erhalten vorab einen transparenten Behandlungsvertrag zur Kostenübersicht und ggf. als Vorlage für Ihrer Versicherung.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Gesetzlich Versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen.

Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.

Bei Verordnungen privatversicherter Patienten gibt es keine Einschränkungen.

Kann ich mir meinen Therapeuten aussuchen?

Voraussetzung ist, dass die fachliche Qualifikation zu die ärztliche Verordnung passt.

Ich kann meinen Physiotherapie-Termin nicht einhalten – Was kann ich tun?

Wer von uns kennt es nicht?

Die Zeit rast nur so dahin und der Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden konnte.

In der Regel sollten Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Natürlich kann immer auch mal spontan etwas dazwischenkommen.

Können Sie einen Termin zur Behandlung nicht einhalten, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig und so zeitnah wie möglich telefonisch ab.

Therapien, die nicht vorher abgesagt werden, müssen wir Ihnen leider mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung stellen.

Kann ich die Physiotherapie-Behandlung unterbrechen?

Für physiotherapeutische Behandlungen gelten bestimmte Fristen. Diese sind in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt.

Allgemein gilt, dass eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen werden können.

Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:

  • Urlaubsbedingte Abwesenheit des Therapeuten oder von Ihnen selbst
  • Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit Ihrem Arzt abgestimmt
  • Sie oder Ihr Therapeut sind erkrankt

Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Ihre Behandlung unterbrechen müssen.